Ambulant betreutes Wohnen nach §§ 67 ff. SGB XII
Wenn von Wohnungslosenhilfe (oder Obdachlosen) gesprochen wird, stehen einem oft bestimmte Bilder vor Augen: zerlumpte Männer auf Parkbänken, Menschengruppen an Nebeneingängen zu Supermärkten usw. Das ist aber eine sehr eingeschränkte Sicht, denn Wohnungslosenhilfe ist mehr. Sie muss bereits dann einsetzen, wenn die Gefahr besteht, dass eine Wohnung verloren geht, sie muss Menschen in Notunterkünften begleiten u.a.m.
Wir haben uns das Ziel gesetzt, sozial benachteiligte Menschen in der Stadt Leipzig bei der Führung eines weitestgehend selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebens bedarfsgerecht zu unterstützen. Der Weg, den wir dabei mit unserer Klientel gemeinsam gehen, ist das „Ambulant betreute Wohnen”. Gesetzliche Grundlage dafür bilden die §§ 67 ff. SGB XII und die zugehörige DVO. Sie werden ergänzt durch die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zur Anwendung der Hilfe nach §§ 67 ff. SGB XII.
Durch Beratung und persönliche Hilfe sollen besondere Lebensverhältnisse und soziale Schwierigkeiten überwunden bzw. eine Verschlimmerung der Lebenslagen verhütet werden.
Was wir können
- Beratung zu Hilfeleistungen
- Unterstützung im Umgang mit Ämtern und Behörden
- Unterstützung bei der Realisierung von Leistungsansprüchen
- Hilfe beim Schriftverkehr
- Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung oder beim Wohnungserhalt
- Verhandlungen mit Vermietern
- Unterstützung bei der Arbeitsuche
- Klärung der Einkommensverhältnisse
- Hilfe bei der Haushaltsplanung, Geldeinteilung und Finanzplanung
- Unterstützung bei der Schuldenregulierung
- Einzelgespräche bei persönlichen Konflikten
- Vermittlung in ergänzende bzw. weiterführende Hilfen
Was wir nicht können
-
Unterkünfte für wenige Tage zur Verfügung stellen
-
eigene finanzielle Leistungen erbringen
-
Soforthilfe leisten (Antragsverfahren)
-
gegen Ihren Willen handeln