Unterstütztes Wohnen für einkommensarme und am Wohnungsmarkt benachteiligte Haushalte
Gemeinsam mit der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) und dem Caritasverband Leipzig hat das ÖWQ in den Jahren 2016-2017 ein Konzept entwickelt, welches das Ziel verfolgt, einkommensarmen und sozial benachteiligten Personen geschützte oder/und unterstützte Wohnformen zur Verfügung zu stellen, die der Benachteiligung dieser Personen am Wohnungsmarkt entgegen wirken sollen. Seit 2018 befindet sich das Projekt in Umsetzung: in der Selliner Straße 1 wird Wohnraum angeboten, der den Angemessenheitskriterien der Stadt Leipzig für die Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II/SGB XII entspricht. Je nach Situation der künftigen Mieter sind verschiedene Vertragsvarianten möglich:
a) Es kommt zu einem regulären Mietvertrag mit der LWB und unterstützend wird Hilfe im Rahmen des ABW nach §§ 67 ff. SGB XII erbracht (solange die Voraussetzungen für diese Hilfe vorliegen).
b) Caritasverband und ÖWQ fungieren als Hauptmieter für Wohnungen, die mittels Untermietvertrag Personen zur Verfügung gestellt werden, die sich in Maßnahmen des Ambulant betreuten Wohnens nach §§ 67 ff. SGB XII (ABW) befinden. Dies können Einzelpersonen, Paare oder Wohngemeinschaften sein. Optimalerweiser erfolgt während dieser Zeit die Regelung der Probleme, die einem Mietvertrag mit der LWB entgegen standen und es erfolgt der Umzug in eine andere (reguläre) Wohnung (im Haus) oder die Umwandlung der untervermieteten Wohnung in ein reguläres Mietverhältnis mit der LWB.
c) Ein reguläres Mietverhältnis ist nicht möglich und das Untermietverhältnis bleibt bis auf Weiteres bestehen.
Im Haus hat die LWB im Rahmen eines Sponsoringvertrages mit dem ÖWQ Büroräume bereitgestellt, die aufgrund einer Vereinbarung mit dem ÖWQ auch durch den Caritasverband genutzt werden können und die Kontaktmöglichkeiten im Haus erweitern.
Das Zusammenleben im Haus soll durch sozialarbeiterische/sozialpädagogische Hilfen flankiert werden. Diese Hilfen sollen den Bewohner*innen des Hauses auch dann zugänglich sein, wenn diese keine Fälle des ABW (mehr) sind. Auf ggf. auftretende Probleme im Zusammenleben der Bewohner*innen sollte zur Vorbeugung möglicher Kündigungsgründe zeitnah reagiert werden.
Als Schnittstelle zwischen sozialen Fachkräften und Bewohner*innen soll perspektivisch ein Concierge/Hausmeister mit sozialen Kompetenzen täglich vor Ort sein. Mittelfristig sollen gemeinsam durch die Projektpartner bedarfsgerechte Angebote im Bereich der Freizeitgestaltung im Sinne der Förderung der Hausgemeinschaft etabliert werden. Dies kann sowohl gemeinschaftliche, regelmäßige Veranstaltungen als auch Aktionen (z.B. Hausflur streichen, Gestaltung der Außenanlagen etc.) umfassen. Auch wenn derzeit für Concierge/Hausmeister und Freizeitaktivitäten noch konkrete Finanzierungsmöglichkeiten und Personal fehlen, bleibt diese Zielsetzung bestehen.